Glastürkennzeichnung (nach BGV)

Milchglasfolie | Glastürkennzeichnung nach BGV

Folien zur Kennzeichnung für Ihre Fenster. Sind Ihre Glasflächen normgerecht gekennzeichnet? Immer häufiger werden große Flächen von Glas, wie Glastüren, Glasfronten und Fenster in Bürogebäuden, im Einzelhandel, Praxis und im Gaststättengewerbe wie Restaurants und Hotels verbaut. Doch dies kann eine hohe Unfallquelle für Gäste und Angestellte darstellen. So gibt der Gesetzgeber bestimmte Sicherheitsanforderungen an Glastüren und Glaswände vor, die deutlich gekennzeichnet werden müssen um beispielsweise Schutz vor Verletzungen bei geschlossenen Türen & Flächen zu bieten.

Für Glastüren und Glaswände gelten nach BGV/R/1 3.2.5.3.3 folgende Anforderungen (Quelle: BGV):
(Auszug) 3. Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein. Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich durch eine sichtbare Kennzeichnung gekennzeichnet sein. Siehe auch BGI/GUV-I 669: Kennzeichnung Glastüren

Unsere Markenfolien bieten Ihnen blickdichten Schutz bei hoher Lichtdurchlässigkeit. Speziell für Sie in vielen Designs & Motiven & Wunschgröße auf den Zentimeter genau geschnitten.

Mit unseren Milchglasfolien lassen sich Bereiche sichtgeschützt verkleben bei hoher Lichtdurchlässigkeit. Hochwertige Sichtschutzfolie z.B. der Marke ORACAL® (Etched-Glass-Dekor, silber fein/satiniert). Lichtdurchlässig aber nicht durchschaubar, ideal auch für Bereiche wie Büroflächen, WC & Badezimmer. Temperaturbeständig von -40°C bis +90°C – Haltbarkeit bei fachgerechter Verarbeitung laut Hersteller 5-7 Jahre. Sehr hohe Witterungs- und UV-Beständigkeit. Für die Innen- und Außenverklebung geeignet.

In Deutschland besteht eine Kennzeichnungspflicht für Glastüren und Glaswände. Die Kennzeichnung kann durch eigens ausgewählte Motive, Text oder Logo realisiert werden. Für individuell gestaltete Motive kontaktieren Sie uns!